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AGB

  1. Definitionen

Der Introducing Broker (IB) weist auf bestehende und potenzielle Kunden hin, die dabei sind, eine Zugehörigkeit zum Unternehmen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung zu erreichen. Der Introducing Broker und die Gesellschaft können einzeln als „Partei“ oder gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet werden.

1.1. In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die unten angegebene Bedeutung:-

1.2 „Bestehender Kunde“ bezieht sich auf einen Kunden des Unternehmens, der den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kundenvereinbarung zugestimmt hat.

1.3 „Potenzieller Kunde“ bezieht sich auf einen potenziellen Kunden des Unternehmens.

1.4 „Empfehlung“ bezieht sich auf einen Händler, der über IBs auf die Plattform verwiesen wurde.

1.5 „Kundenkonto“ bezieht sich auf das Konto, das einem Kunden nach der Registrierung beim Unternehmen zugewiesen wird.

1.6 „Kundenvereinbarung“ bezieht sich auf die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie auf der Website des Unternehmens.

1.7 „Unternehmen“ bezieht sich auf Hive Markets Ltd Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Republik der Marshallinseln MH 96960.

1.8 „Unternehmensdienste“ bezeichnet die Austauschplattform und den damit verbundenen Kundensupport, der vom Unternehmen bereitgestellt wird.

1.9 „Unternehmenswebsite“ bedeutet https://hivemarkets.io/.

1.10 „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle vertraulichen Informationen, die gemäß dieser Vereinbarung von einer Partei an die andere Partei weitergegeben werden und die unter anderem Folgendes umfassen: Ideen, Techniken, Modelle und Daten; Computersoftware im Quell- oder Objektcode und zugehörige Dokumentation, Flussdiagramme und Diagramme; Marketingtechniken und -materialien, Marketingpläne, Strategien und Entwicklungspläne (einschließlich potenzieller Handelsnamen und Warenzeichen); Kundennamen, Informationen und Preispolitik; und Finanzinformationen.

1.11 Ab dem Datum des Beitritts und der Kontoerstellung akzeptiert der IB die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung.

1.12 „Introducing Broker/IB“ bezieht sich auf eine natürliche oder juristische Person, die Empfehlungen an das Unternehmen vermittelt und im Interesse des Unternehmens auf der Grundlage dieser Vereinbarung handelt.

1.13 „IB-Code“ bezieht sich auf den eindeutigen Identifikationscode des IB.

1.14 „Datenschutzrichtlinie“ bezieht sich auf die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens unter https://hivemarkets.io/cookies-privacy/ in der von Zeit zu Zeit geänderten Fassung.

1.15 „Empfehlungsprovision“ bezieht sich auf die Provision, die das Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung an den IB zu zahlen hat.

1.16 „Empfehlungslink“ bezeichnet den Link zur Website des Unternehmens, der die eindeutige Identifikationsnummer des IB enthält, die vom IB zu verwenden ist, um Verweise auf die Maklerplattform einzuleiten.

1.17 „Nutzungsbedingungen“ bezeichnet die Nutzungsbedingungen des Unternehmens unter https://hivemarkets.io/terms-conditions/ in der von Zeit zu Zeit geänderten Fassung.

 

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

2.1. In Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung hat ein bestehender Kunde, der eine Partei der Kundenvereinbarung mit dem Unternehmen ist und diese einhält und ein Handelskonto verwendet, um auf der Website des Unternehmens zu handeln, das Recht, eine Empfehlung einzugeben an das Unternehmen auf der Grundlage und unter den hierin bereitgestellten Bedingungen.

2.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung werden für jeden IB in dem Moment verbindlich, in dem der IB dem Partnerprogramm von Hive Markets Ltd beitritt. Diese Vereinbarung enthält alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem IB regeln.

2.3. Um ein IB des Unternehmens zu werden, muss eine natürliche oder juristische Person:

  • Ein bestehender Kunde des Unternehmens sein; Und
  • Halten Sie sich an diese Vereinbarung und erhalten Sie einen IB-Code und einen Empfehlungslink.

2.4. Zusätzlich zu allen Dokumenten und/oder Informationen, die dem Unternehmen im Rahmen des Erstregistrierungsprozesses als Kunde zur Verfügung gestellt werden, behält sich das Unternehmen das Recht vor, zusätzliche Dokumente und/oder Informationen anzufordern, um den Status des IB als Einzelperson zu überprüfen oder juristische Person.

2.5. Ab dem Datum des Inkrafttretens kann der IB:

  • Werbekampagnen im Interesse des Unternehmens durchführen;
  • Veranstaltungen abhalten, die darauf abzielen, neue Empfehlungen für das Unternehmen zu gewinnen (vorausgesetzt, dass die Veranstaltungen nicht gegen die Gesetze des Landes verstoßen, in dem sie stattfinden, oder des Wohnsitzlandes des IB);
  • Weiterempfehlungen Informationen über den Geschäftsbereich des Unternehmens und verfügbare Dienstleistungen des Unternehmens, die Wettbewerbsvorteile des Unternehmens und andere Geschäftsbedingungen bereitzustellen;
  •  Weitergabe aller erforderlichen Informationen über das Unternehmen an Empfehlungen, einschließlich der Adresse und Kontaktinformationen des Unternehmens sowie der allgemeinen und besonderen Bedingungen für die Bereitstellung von Unternehmensdiensten;
  • Helfen Sie neuen Empfehlungen, sich mit der Website des Unternehmens vertraut zu machen, verweisen und erläutern Sie Dokumente und Informationen, die auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bedingungen dieser Vereinbarung und der Kundenvereinbarung).
  • Der IB bestätigt den Zugriff auf alle Daten und Trades, die von Referrals durchgeführt werden, die den einzigartigen Referral-Link des IB verwenden. Zu diesem Zweck bemüht sich der IB, seine/ihre Referrals über dieses Verfahren zu informieren.

 

  1. Interaktion der Parteien

3.1. Der IB darf diese Vereinbarung unter keinen Umständen als Gründung einer Partnerschaft, eines Joint Ventures, einer Agentur oder eines Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses auslegen. Der IB darf gegenüber Dritten nur als bestehender Kunde des Unternehmens tätig sein und handeln, wobei er als IB und nicht in irgendeiner anderen Eigenschaft fungiert.

3.2. Der IB ist kein Vertreter des Unternehmens und vom Unternehmen nicht autorisiert, Dienstleistungen des Unternehmens im Namen des Unternehmens bereitzustellen, und der IB darf nichts tun oder sagen, um etwas Gegenteiliges zu einer Empfehlung zu implizieren.

3.3. Dem IB wird eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht abtretbare, begrenzte gebührenfreie Lizenz zur Nutzung des Firmennamens, des Logos und der Marken (eingetragen oder nicht eingetragen) gewährt, die im Kundenkonto bereitgestellt werden (die „Unternehmensmarken“). , der Empfehlungslink und/oder Werbematerialien, die vom Unternehmen in Kundenempfehlungen bereitgestellt werden. Nichts in dieser Vereinbarung schafft oder gewährt Eigentumsrechte, Titel oder Anteile an den Marken des Unternehmens und/oder Werbematerialien, und der IB erkennt an, dass solche Rechte an den Marken des Unternehmens und Werbematerialien das alleinige und uneingeschränkte Eigentum des Unternehmens bleiben .

3.4. Das Unternehmen ist unter keinen Umständen verantwortlich für:

  • Alle vom IB durchgeführten Handlungen, die gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung und/oder der Kundenvereinbarung verstoßen;
  • Alle Handlungen des IB, die über die vom Unternehmen gemäß dieser Vereinbarung erteilten Befugnisse hinausgehen;
  • Jede Beschwerde, die gegen den IВ in seiner Eigenschaft als IB eingereicht wird.

3.5. Die Parteien sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Vereinbarung und/oder der Kundenvereinbarung einzuhalten.

 

  1. Pflichten des Introducing Brokers

4.1. Es liegt in der Verantwortung des IB, das Unternehmen und/oder die Dienstleistungen des Unternehmens in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen seines (wenn der IB eine natürliche Person ist) oder seines (wenn der IB ein Unternehmen ist) Wohnsitz- und/oder Gründungslandes zu bewerben (gegebenenfalls) wo die Einführung der Empfehlung stattfindet. Das Unternehmen übernimmt in keiner Weise Verantwortung für Verstöße gegen solche Gesetze durch den IB.

4.2. Der IB muss das Unternehmen unverzüglich schriftlich über jede Geltendmachung wesentlicher Ansprüche gegen den IB durch Kunden und/oder empfohlene Kunden oder über Klagen und/oder Verfahren durch Kunden, Empfehlungen informieren und/oder Regulierungsbehörde gegen den IB.

4.3. Der IB ist verpflichtet, größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, um Empfehlungen an das Unternehmen weiterzugeben.

4.4. Wenn die Empfehlung als vom IB eingeführt gilt, wird der IB-Code automatisch in allen folgenden Handelskonten hinterlegt, die von der Empfehlung eröffnet wurden. Eine Empfehlung kann nicht auf einen anderen IB übertragen werden. Für den Fall, dass der IB sein/sein Kundenkonto beim Unternehmen aus irgendeinem Grund kündigt, wird der IB-Code von dem durch die Empfehlung eröffneten Handelskonto entfernt. Zur Klarstellung: In einem solchen Fall kann die Empfehlung nicht von einem anderen IB weitergeleitet oder an einen anderen IB übertragen werden.

 

4.5. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, einen Empfehlungsgeber unabhängig als vom IB empfohlen zu registrieren, wenn der Empfehlungsgeber innerhalb eines (1) Monats nach der Registrierung an das Unternehmen schreibt und darum bittet, das Kundenkonto des Empfehlungsgebers einem bestimmten IB zuzuordnen. Der Antrag kann auf folgende Weise an das Unternehmen gerichtet werden:

4.5.1. Per E-Mail an [E-Mail geschützt] .

4.5.2. Die im Kundenkonto verfügbare Instant Messaging-Funktion; oder

4.5.3. Die Chatbot-Funktion ist auf der Website des Unternehmens verfügbar.

Der Empfehlungsgeber muss erklären, warum die Registrierung durch die Verwendung des Empfehlungslinks des IB nicht beeinträchtigt wurde.

4.6. Der IB muss die Verwendung von Werbematerial, das vom Unternehmen bereitgestellt wird, und/oder der Marken des Unternehmens sofort nach schriftlicher Aufforderung des Unternehmens einstellen. Falls IB dieser schriftlichen Aufforderung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt nachkommt, hat das Unternehmen das Recht, diese Vereinbarung einseitig zu kündigen.

4.7. Der IB darf keine unlauteren Werbemethoden anwenden, um im Internet für sich selbst zu werben. Insbesondere ist es verboten:

4.7.1. Verwenden Sie Methoden zur Website-Werbung, die gegen die Regeln von Internet-Suchmaschinen verstoßen, wissentlich die Ergebnisse von Internetsuchen manipulieren und andere Methoden der Werbung verwenden, die Suchmaschinen oder Suchmaschinenbenutzer falsch informieren oder irreführen;

4.7.2. Website-Besucher wissentlich in die Irre führen, indem sie sie unsachgemäß auf andere Websites oder Internetressourcen weiterleiten;

4.7.3. Verwenden Sie Werbematerial mit falschen Informationen, pornografischen Inhalten oder Material, das dazu dient, ethnische Konflikte oder Rassendiskriminierung zu entfachen;

4.7.4. Massensendungen jeglicher Art zu versenden, sei es kommerzieller, politischer oder anderer Natur, die die Empfänger nicht zu erhalten geäußert haben;

4.7.5. Werbematerial verwenden, das falsche Informationen über das Unternehmen und/oder die angebotenen Dienstleistungen des Unternehmens enthält, oder wissentlich Risiken aus diesbezüglichen Empfehlungen verbergen;

4.7.6. Materialien verwenden, die dem positiven Image des Unternehmens schaden könnten;

4.7.7. Verwenden Sie andere unehrliche Werbemethoden.

4.8. Der IB darf nicht:

  • Registrieren und/oder verwenden Sie schriftlich Unternehmensmarken oder Domainnamen, die einen Teil oder den Begriff Hive Markets Ltd oder eine andere Variation dieses Ausdrucks enthalten; Und
  • Registrieren Sie eine Organisation und/oder verwenden Sie im Namen eines bestehenden Unternehmens einen Teil oder den Begriff Hive Markets Ltd oder jede andere Variation dieses Ausdrucks schriftlich.

4.9. Dem IB ist es strengstens untersagt, in kontextbezogenen Werbesystemen wie Yandex, Direct, Begun und Google AdWords mit Schlüsselwörtern zu werben, die „Hive Markets Ltd“ enthalten; und Werbung in Bannernetzwerken, Internetkatalogen etc.

4.10. Der IB ist verpflichtet, das Unternehmen über alle Tatsachen oder Umstände zu informieren, die ihm in Bezug auf seine Empfehlungen bekannt werden und die zu nachteiligen Folgen (Risiken) für das Unternehmen führen könnten.

4.11. Sollten Bestandskunden oder Weiterempfehlungen Beschwerden bezüglich der Tätigkeit des IB einreichen, ist der IB verpflichtet, alle diese Beschwerden unabhängig auf eigene Kosten des IB zu bearbeiten.

  1. Rechte und Pflichten des Unternehmens

5.1. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Empfehlungsprovision an den IB in der Höhe und unter den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu zahlen.

5.2. Das Unternehmen ist für die Ausführung von Kundenaufträgen und Berechnungen der Empfehlungsprovision aufgrund des IB verantwortlich. Wenn der IB die Berechnungen überprüfen möchte, kann der IB Erklärungen von seinen Empfehlungsgebern anfordern, auf deren Grundlage ein Einspruch gegen die Berechnungen des Unternehmens erhoben werden kann. Das Unternehmen gibt keine Erklärungen zu Empfehlungstransaktionen ab.

5.3. Das Unternehmen hat das Recht, die Aktivitäten des IB in Bezug auf die Funktionen und Pflichten des IB im Rahmen dieser Vereinbarung zu überwachen. Falls festgestellt wird, dass der IB gegen solche Funktionen und/oder Pflichten verstößt, ist das Unternehmen berechtigt, dem IB E-Mail-Warnungen bezüglich des rechtswidrigen Verhaltens zu senden. Dies gilt unbeschadet aller anderen Rechte, die das Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung möglicherweise gegenüber dem IB hat.

5.4. Das Unternehmen hat das Recht, vom IB Informationen über dessen Erfüllung der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen anzufordern und zu erhalten.

 

  1. Einschränkung der Befugnisse des IB

6.1. Der IB ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht berechtigt, Folgendes zu tun:

  • Verantwortung im Namen des Unternehmens übernehmen oder dem Unternehmen Verpflichtungen auferlegen;
  • Veröffentlichen Sie Material (Artikel, Briefe) oder helfen Sie beim Verfassen von Material (Artikel, Briefe) über das Unternehmen in Zeitungen, Magazinen oder anderen Zeitschriften oder auf Internetressourcen (wie Blogs, Websites sozialer Netzwerke, Foren usw.) die das positive Image des Unternehmens schädigen können; oder
  • Geben Sie Garantien und/oder machen Sie Versprechungen, machen Sie Ansprüche in Bezug auf Zahlungen im Rahmen von Verträgen und/oder Vereinbarungen, die von der Gesellschaft abgeschlossen wurden.

6.2. Der IB, der Beziehungen mit dem Unternehmen eingeht, ist verpflichtet, interessierte Parteien und Empfehlungen über seinen Status und seine Befugnisse als IB zu informieren. Da der IB ein Vermittler ist, ist es das Unternehmen, das alle Handlungen und Maßnahmen durchführt, die zum Abschluss des Kundenvertrags mit dem Kunden über die Website des Unternehmens erforderlich sind.

6.3. Der IB ist nicht berechtigt, in seinem eigenen Namen und/oder im Namen einer Empfehlung eine Empfehlung beim Unternehmen zu registrieren und/oder die Kundenvereinbarung im Namen des Kunden zu akzeptieren, indem er den persönlichen Login-Benutzernamen und das Passwort des IB verwendet. Der IB ist verpflichtet, den Referral über die Notwendigkeit zu informieren, die Sicherheit und Vertraulichkeit des Kundenkontos und der Login-Informationen (Login-Benutzername und Passwort) für die Website des Unternehmens zu schützen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass diese Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden.

6.4. Während der Gültigkeitsdauer des Kundenkontos gelten alle unter Verwendung des Kundenkontos durchgeführten Handlungen als vom bestehenden Kunden persönlich durchgeführt. Das Unternehmen haftet nicht für die unbefugte Nutzung der Kundenkontoinformationen durch Dritte.

6.5. Unter keinen Umständen hat der IB das Recht:

  • Zahlungen von Kunden und/oder Empfehlungen erhalten oder an diese leisten. Alle Finanzgeschäfte mit Kunden und/oder Empfehlungen werden vom Unternehmen durchgeführt; oder
  • Kunden und/oder Empfehlungen direkt oder indirekt einen beliebigen Betrag der Empfehlungsprovision des IB geben; oder
  • Als IB im Namen von Dritten fungieren.

6.6. Sollte der IB gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung verstoßen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, das Kundenkonto des IB zu schließen und Anmeldungen durch den/die Referrer auszuschließen, bis der IB diesen Verstoß behoben hat, vorausgesetzt, der Verstoß kann behoben werden.

6.7. Der IB selbst kann nicht als Empfehlung eines IB fungieren. Sollten Daten des IB mit Daten übereinstimmen, die mit einem empfohlenen Kunden verbunden sind (wie E-Mail, IP-Adressen usw.), wird der Empfehlungsgeber aus der Empfehlungsliste des IB entfernt und die Empfehlungsprovision auf der Grundlage dieser Empfehlung wird nicht gezahlt.

 

 

7. Vergütung des IB

7.1 Alle Affiliate-Provisionen sind jeden Freitag bis 8 Uhr MEZ für alle Affiliates zu zahlen, die kumulierte wöchentliche Provisionen von mindestens 10 $ generieren.

7.2 Unsere Affiliate-Struktur ist wie folgt:

Buz (Tier 1): Level One bis zu 4 $ pro gehandeltem Lot (CRyptos und Indizes: 3.50 $ / alle Forex-Paare zahlen 4 $ aus).
Summen (Stufe 3):

  • Level One $2 pro gehandeltem Lot
  • Level 2 & 3 $1 pro gehandeltem Lot

Buzzzzz (Stufe 5):

  • Level One $2 pro gehandeltem Lot,
  • Level 2 $1 & Level 3 $0.50 pro gehandeltem Lot,
  • Level 4 & 5 $0.25 pro gehandeltem Lot

7.3 Provisionen, die von Personen generiert werden, die in eingeschränkten Ländern ansässig sind, sind ungültig.

7.4 Affiliates ist es untersagt, über ihren Affiliate-Link ein alternatives Konto zu erstellen, und alle Provisionen, die aus Trades generiert werden, die unter ihrem persönlichen Handelskonto getätigt wurden, sind ungültig.

7.5 Es darf nur ein IB-Konto pro IB erstellt werden.

 

  1. Zusicherungen und Gewährleistungen

8.1. Der IB erklärt und garantiert hiermit, dass ab dem Datum des Inkrafttretens:

  • Wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, ist sie ordnungsgemäß gegründet und besteht nach den Gesetzen der Gerichtsbarkeit, in der sie gegründet wurde, gültig. Es verfügt über die erforderliche Unternehmensmacht und -befugnis, die Bestimmungen dieser Vereinbarung und die hierin vorgesehenen Transaktionen auszuführen, zu liefern und durchzuführen;
  • Wenn es sich um ein Unternehmen handelt, hat es alle erforderlichen Maßnahmen, Bedingungen und Dinge, einschließlich aller erforderlichen Kapitalmaßnahmen, ergriffen, erfüllt und getan, (i) um rechtmäßig einzugehen, seine Rechte auszuüben, seine Verpflichtungen gemäß die Bestimmungen dieser Vereinbarung und die hierin vorgesehenen Transaktionen; und (ii) um sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen rechtsverbindlich und durchsetzbar sind.
  • Der Eintritt, die Ausübung seiner Rechte und/oder die Erfüllung oder Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und den hierin in Betracht gezogenen Transaktionen verletzen, widersprechen oder überschreiten keine Befugnisse oder Beschränkungen, die durch (i) ein Gesetz gewährt oder auferlegt werden , Verordnung, Genehmigung, Richtlinie oder Anordnung (mit oder ohne Gesetzeskraft), der sie unterliegt, (ii) ihren konstituierenden Dokumenten oder (iii) jeder Vereinbarung, an der sie beteiligt ist oder die für sie und ihre verbindlich ist Vermögenswerte; Und
  • Dass es sich nach besten Kräften bemüht, Empfehlungen an das Unternehmen und die Unternehmensdienste über den Empfehlungslink zu übermitteln, wie dies erforderlich sein kann, und sicherzustellen, dass das Ziel der Vereinbarung erreicht wird.

 

  1. Vertragslaufzeit

9.1. Diese Vereinbarung tritt ab dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und bleibt gültig, solange:

  • Der IB hat ein gültiges Kundenkonto bei der Gesellschaft und hat alle Rechte und Pflichten aus der Kundenvereinbarung eingehalten; Und
  • Diese Vereinbarung wurde nicht gemäß Ziffer 11.1 oder 11.2 gekündigt.

9.2. Für den Fall, dass der IB aus irgendeinem Grund kein Kundenkonto mehr bei der Gesellschaft hat, wird diese Vereinbarung sofort gekündigt. Wenn der IB kein Kundenkonto mehr bei der Gesellschaft hat:

  • Aufgrund eines Verstoßes des IB gegen die Kundenvereinbarung gilt jede Empfehlungsprovision, die dem IB zusteht, bis zum Datum des Auftretens des Verstoßes; oder
  • Nicht aufgrund eines Verstoßes des IB gegen die Kundenvereinbarung gilt eine Empfehlungsprovision, die dem IB zusteht, bis zum Datum der schriftlichen Kündigung der Kundenvereinbarung durch eine der Parteien.

 

  1. Höhere Gewalt

10.1. Keine der Vertragsparteien haftet für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung auf ein Ereignis oder einen Umstand höherer Gewalt zurückzuführen ist (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Erdbeben und andere Naturkatastrophen, Krieg oder andere militärische Operationen, Blockaden, Regierungsvorschriften und andere außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände, die außerhalb der Kontrolle einer der Parteien liegen).

10.2. Die Partei, für die es unmöglich wird, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, ist verpflichtet, die andere Partei innerhalb von fünf (5) Werktagen ab dem Zeitpunkt ihres Auftretens und schriftlich über den Beginn, die voraussichtliche Dauer und das Ende der oben genannten Umstände zu informieren Einstellung.

10.3. Die in der Meldung dargelegten Tatsachen sollten von einer zuständigen Behörde oder Organisation des jeweiligen Landes bestätigt werden. Die verspätete oder fehlende Benachrichtigung durch die betroffene Partei nimmt dieser Partei das Recht, einen der oben genannten Umstände als Grund für die Befreiung von der Verantwortung für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen geltend zu machen.

10.4. Dauert die Unfähigkeit, Verpflichtungen ganz oder teilweise zu erfüllen, länger als drei (3) Monate, wird der Vertrag automatisch gekündigt.

 

  1. Kündigung

11.1. Für den Fall, dass der IB gegen Klauseln dieser Vereinbarung verstößt und diese Verletzung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum der Verletzung behoben wird, kann dies eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung darstellen, die zur sofortigen Kündigung führt dieser Vereinbarung und die Stornierung einer Empfehlungsprovision, die dem IB zusteht, ab dem Datum, an dem der Verstoß aufgetreten ist.

11.2. Diese Vereinbarung kann jederzeit wie folgt gekündigt werden:

  • von jeder Partei unverzüglich nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei für den Fall, dass die andere Partei zahlungsunfähig wird oder eine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt oder einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung, Zwangsverwaltung, Konkurs, Liquidation oder Liquidation stellt oder unterstellt wird jede andere Handlung, die auf eine Zahlungsunfähigkeit ihrerseits hindeuten würde; oder
  • durch eine der Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen nach dreißig (30) Tagen vorheriger schriftlicher Mitteilung aneinander.

Zur Klarstellung: Wenn die Kündigung dieser Vereinbarung gemäß den Ziffern 10, 11.2.1 und 11.2.2 erfolgt, erfolgt die Stornierung einer Empfehlungsprovision, die dem IB zusteht, ab dem Datum der schriftlichen Mitteilung, die von der betreffenden Person zugestellt wird Party.

11.3. Bei Beendigung dieser Vereinbarung wird der IB:

  • die Nutzung und/oder Weitergabe des Empfehlungslinks an Kunden unverzüglich einzustellen;
  • die Verwendung der Unternehmensmarken unverzüglich einzustellen;
  • die Verwendung von Werbematerial, das vom Unternehmen bereitgestellt wird, unverzüglich einzustellen; Und
  • Stellen Sie unverzüglich die Bereitstellung von Informationen über das Unternehmen und/oder die Dienstleistungen des Unternehmens an Kunden ein.

11.4. Die Kündigung dieser Vereinbarung gilt unbeschadet aller Klauseln, die kraft Gesetzes über die Kündigung dieser Vereinbarung hinaus bestehen oder ausdrücklich als gültig bezeichnet werden. Zur Klarstellung: Die Klauseln 9 (Vertragslaufzeit), 11 (Kündigung), 12 (Freistellung und Haftungsbeschränkung), 13 (Vertraulichkeit) und 15 (Geltendes Recht und Gerichtsstand) bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.

 

  1. Entschädigung und Haftungsbeschränkung

12.1. Der IB wird das Unternehmen und seine jeweiligen verbundenen Unternehmen, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Vertreter verteidigen, entschädigen und schadlos halten von und gegen alle Ansprüche, Forderungen, Verluste, Schäden sowie Kosten und Ausgaben (einschließlich Rechtskosten und -ausgaben) oder Verbindlichkeiten jeglicher Art oder Art des Unternehmens oder Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des IB gegen eine seiner Verpflichtungen oder Gewährleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung ergeben.

12.2. Unter keinen Umständen haftet das Unternehmen gegenüber dem IB für indirekte, zufällige, Folgeschäden, besondere oder exemplarische Schäden (selbst wenn diese Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde), die sich aus irgendeinem Aspekt der hierin beschriebenen Beziehung ergeben.

 

  1. Vertraulichkeit

13.1. Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die von der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden, zu keiner Zeit an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist für ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater erforderlich, um ihre jeweiligen Verpflichtungen auszuführen Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

13.2. Keine Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei für andere als die in dieser Vereinbarung festgelegten Zwecke verwenden.

13.3. Die in dieser Klausel enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten für die Dauer dieser Vereinbarung und gelten für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Datum der Beendigung dieser Vereinbarung.

 

  1. Weitere Anwendungsbereiche

14.1. Die Gewährung einer Frist oder Nachsicht durch eine Partei in Bezug auf eine Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere gilt nicht als Verzicht auf eine solche Verletzung und als Verzicht einer Partei auf eine Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere hindern die spätere Durchsetzung dieser Bestimmung nicht und gelten nicht als Verzicht auf einen späteren Verstoß.

14.2. Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt diese Vereinbarung unter vollständigem Ausschluss aller anderen Vereinbarungen oder Vereinbarungen jeglicher Art, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung zwischen den Parteien vor dem Datum des Inkrafttretens beziehen.

14.3. Alle Rechte, Rechtsbehelfe und Befugnisse, die den Parteien gemäß dieser Vereinbarung übertragen werden, gelten zusätzlich zu solchen anderen Rechten, Rechtsmitteln oder Befugnissen, die ihnen jetzt oder später gesetzlich oder anderweitig übertragen werden.

14.4. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung oder Rechte aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, die nicht unangemessen verweigert werden darf. Diese Vereinbarung gilt zugunsten der Parteien und ihrer Rechtsnachfolger oder zugelassenen Abtretungsempfänger und ist für diese bindend.

14.5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht als nichtig oder anfechtbar angesehen werden, werden diese Bedingungen so abgetrennt oder geändert, dass der Rest dieser Vereinbarung gültig oder durchsetzbar wird, es sei denn, der gesamte kommerzielle Zweck wird dadurch vereitelt.

14.6. Wenn diese Vereinbarung in einer anderen Sprache als Englisch herausgegeben wird, hat die englische Sprachversion im Falle eines Konflikts Vorrang.

14.7. Der IB stimmt zu, dem Unternehmen zu gestatten, die Kontaktinformationen des IB zu verwenden, z. B. Adresse, E-Mail und andere Informationen, die im Kundenregistrierungsformular angegeben sind, um die Briefe und Vorschläge des IB zu senden.

14.8. Im Interesse vollständiger Klarheit handelt der IB immer und unter allen Umständen, ohne Ausnahme, ausschließlich im eigenen Namen und nicht im Namen des Unternehmens.

 

  1. Geltendes Recht

15.1. seine Vereinbarung und die Rechte und Pflichten der Parteien hiervon unterliegen in jeder Hinsicht den Gesetzen von St. Vincent und den Grenadinen, werden ausgelegt und durchgesetzt, ungeachtet der Grundsätze der Rechtswahl.